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Vor dem Aus: Online Broker FXdirekt laut Bafin insolvent und ab sofort gesperrt

Keine guten Neuigkeiten für die FXdirektbank. Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat zugeschlagen, und am 21. Dezember 2012 die FXdirekt Bank AG laut Informationen der Wiwo.de ein sofortiges Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Zudem wurde weiter angeordnet, den Verkehr mit der Kundschaft zu beenden sowie auch untersagt, jegliche Zahlungen entgegen zu nehmen, die nicht der Tilgung von Verbindlichkeiten dienten. Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig, so berichtet Wirtschaftswoche Online.

Besonders Makaber: Noch jetzt findet man über die Google Suche Werbung von FXDirekt als „Beim Testsieger handeln Sie Devisen Forex CFDs..“

Bekannt wurde die FXdirekt Bank bereits durch mehrere Berichte, bei den die Bank ihre Kunden zu riskanten Geschäften „massivst“ gedrängt haben soll. Daher überrascht uns es nicht so sehr, dass Kunden offensichtlich abwanderten, sodass für 2012 das Brokerage Geschäft laut Mitteilung der Bafin auch mit Verlusten beendet wird.

Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/online-broker-aufsichtsbehoerde-macht-online-broker-fxdirekt-dicht-seite-all/7556202-all.html

So wie die Lage aussieht, steht die FXdirekt zwar die FXdirektbank  unter der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und  dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz als geschützt, jedoch nur für Einlagen bis 20.000 EUR pro Kunde.

Kein schönes Weihnachtsgeschenk: Die Kunden der FXdirekt Bank wird das sicher freuen.

Hier die aktuelle Meldung der Bafin:

BaFin ordnet Moratorium über die FXdirekt Bank AG an

Bonn/Frankfurt a. M., 21. Dezember 2012

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2012 gegenüber der FXdirekt Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte dieBaFin zur Begründung mit. Dem Institut sei es nicht gelungen, dem Rückgang der Handelsaktivitäten seiner Kunden und den Veränderungen des Marktumfelds zu begegnen. Die Strategie, die geschäftliche Entwicklung durch eine Expansion auf ausländische Märkte anzukurbeln, habe nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die FXdirekt Bank AG erwirtschaftete seit Sommer 2012 erhebliche Verluste. Daraufhin hätte die Bank ihre Eigenmittel erhöhen müssen, habe dies aber nicht mehr sicherstellen können. Nach Abzug der laufenden Periodenverluste verfüge das Institut nicht mehr über das erforderliche Anfangskapital. Es sei aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zahlungsunfähig und habe daher der BaFin am 21. Dezember 2012 die Insolvenz wegen Überschuldung angezeigt.

Die FXdirekt Bank AG habe keine systemische Relevanz, führte die BaFin aus. Die Bilanzsumme der Bank mit Sitz in Oberhausen belaufe sich zum 18. Dezember 2012 auf rund 37,4 Mio. Euro. Das Institut weise zum 18. Dezember 2012 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 17,2 Mio. Euro aus.

Die FXdirekt Bank AG ist eine Wertpapierhandelsbank und bietet als Direktbank über ihre Handelsplattformen vornehmlich Privatkunden aus dem In- und Ausland marginbasierte Devisen- und Edelmetallgeschäfte, CFD-Handelsgeschäfte auf Aktien, ETFs und Futures an. Seit Mai 2009 bietet sie zudem in Zusammenarbeit mit der Bayrischen Börse AG, München, den CFD-Handel über CONTREX an, der hinsichtlich der Marktgerechtigkeit der gestellten Kurse von der Handelsüberwachungsstelle der Bayrischen Börse überwacht wird. Laut eigenen Angaben hatte die Bank zum 18. Dezember 2012 ca.3.200 aktive Kunden, vorrangig Privatkunden bzw. Daytrader.

Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden entschädigen kann. Die EdW hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Kunde begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

 Quelle:  http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2012/pm_121221_fxdirekt_moratorium.html