Apple hatte den Antrag eine Woche nach dem Start des Marktplatzes für iPhone-Apps im Jahr 2008 beim US-Patentamt eingereicht. Demnach ist unter „App Store“ eine E-Commerce-Site zu verstehen, die „Dienste wie über das Internet und andere elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellte Computersoftware“ anbietet.
Gestern folgte ein schriftlicher Protest von Microsoft, der sich an die Beschwerdestelle des Patentamts richtet. Microsoft argumentiert, dass „App“ ein häufiger Begriff für Softwareanwendungen ist, die auf Mobilgeräten laufen, und „Store“ eben einfach „Laden“ heißt. Zusammen beschrieben diese Begriffe einen wichtigen Dienst ganz allgemein. Das Protestschreiben bezieht sich auch auf Bemühungen, Begriffe wie „The Computer Store“ („der Computerladen“) und „Log Cabin Homes“ (etwa „Blockhüttenverkauf“) zu schützen. Beide wurden abgewiesen, da die Begriffe als zu allgemein befunden worden waren.
Besonders geschickt erscheint ein von Microsoft als Beleg für seine Argumente eingereichtes Zitat. Steve Jobs hatte im Oktober 2010 in einem Interview den Wildwuchs an „App Stores“ für das konkurrierende Betriebssystem Android kritisiert. Wörtlich lautet seine Aussage: „Zusätzlich zu Googles eigenem App-Markt haben Amazon, Verizon und Vodafone alle eigene App Stores für Android angekündigt. Es wird mindestens vier App Stores für Android geben …“
Die von Microsoft eingereichten Unterlagen weisen darauf hin, dass mittlerweile einige Firmen den Begriff „App Store“ vermeiden, weil sie einen Rechtsstreit fürchten. Aber auch die Angebote dieser Firmen würden in den Medien als „App Stores“ bezeichnet. Dies trifft übrigens für viele deutschsprachige Medien wie ZDNet ebenfalls zu – der Begriff hat sich also möglicherweise international etabliert.
Microsofts eigener „App Store“ heißt offiziell Windows Marketplace for Mobile. Er ist seit Oktober 2009 verfügbar. Ein Kommentar von Apple liegt noch nicht vor.
Die Gerichtsunterlagen führen die exakten englischen Begriffe auf, mit denen Smartphone-Anbieter ihre eigenen Angebote bezeichnen (dritte Spalte) und die die Medien verwenden (vierte Spalte). Microsoft schließt daraus, dass sich der Begriff „App Store“ als allgemeine Bezeichnung durchgesetzt hat (Quelle: USPTO, ZDNET)