Laut Bericht der FAZ vom 25.06.2012 heißt es, dass der Bund keine gesamtschuldnerische Haftung bei Deutschland Bonds wünsche und dies nun neu regeln will. Das heißt, dass Bund und Länder nur für ihre eigenen Anteile an den Emissionen haften sollen.
Die Zinsersparnis der Länder würde dann geringer ausfallen, weil sie nicht mehr von der Bonität des Bundes am Kapitalmarkt profitierten. „In der bisherigen gesamtschuldnerischen Haftung, wie sie auch bei den gemeinsamen Schuldtiteln der Euroländer, den Eurobonds, diskutiert wird, würde am Ende jeder der an den Anleihen – Anleihen im Überblick – beteiligten Emittenten für die Schulden der anderen vollumfänglich haften.“, soo die die Analysten der Commerzbank. Sie befürchten, dass es in diesem Fall über die gemeinsamen Bund-Länder-Anleihen eine „Verwässerung der Kreditqualität“ des Bundes und damit eine Belastung der Bundesanleihen die Folge wäre.
Haftung nach Anteilen an der Emission
Der Bund will eine teilschuldnerische Haftung. Das Bundesfinanzministerium weist als Beispiel die auf Länder-Jumbo-Anleihen. Diese gibt es schon seit der neunziger Jahre. So finanzieren sich Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Thüringen. Sie alle begeben gemeinsame Anleihen, um so mit liquideren Titeln bessere Zinskonditionen zu erzielen. Die einzelnen Länder haften gemäß ihrem Anteil an den Emissionen. Die jüngste Jumbo-Anleihe über zehn Jahre und 1,5 Milliarden Euro wurde Anfang Juni begeben. Die Rendite lag am Montag bei 2,028 Prozent. Die zehnjährige Bundesanleihe rentierte mit 1,5 Prozent. Quelle: F.A.Z.