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Verbot für ungeschützte Leerverkäufe der Aktien von zehn Banken und Versicherungsunternehmen verhängt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat ein Verbot für ungeschützte Leerverkäufe der Aktien von zehn Banken und Versicherungsunternehmen verhängt. Dies betrifft vier der folgenden Deutschen CFD Instrumente: Allianz SE, Deutsche Bank AG, Deutsche Postbank AG, Münchener Rückversicherungs AG. Der Leerverkauf ist bis auf Weiteres eingestellt.